Satzung der Gesellschaft für die Verleihung des Internationalen Karlspreises zu Aachen e.V. vom 4. Dezember 1987 (Auszug)

Satzung der Gesellschaft für die Verleihung des Internationalen Karlspreises zu Aachen e.V. vom 4. Dezember 1987 (Auszug)

Präambel

Idee und Ziel des Internationalen Karlspreises nach den Worten seines Initiators Dr. Kurt C.T. Pfeiffer sind:
„Der Karlspreis wirkt in die Zukunft, er birgt gleichsam eine Verpflichtung in sich, eine Verpflichtung von höchstem ethischem Gehalt. Er zielt auf freiwilligen Zusammenschluss der europäischen Völker, um in neu gewonnener Stärke die höchsten irdischen Güter – Freiheit, Menschlichkeit und Frieden – zu verteidigen, den unterdrückten und notleidenden Völkern wirksam zu helfen und die Zukunft der Kinder und Enkel zu sichern.“

§ 2 Zweck, Karlspreis

2. Um diese Ziele durch ständig erneuten Appell an die öffentliche Meinung immer wieder in das Bewusstsein der Öffentlichkeit zu tragen, wird der Internationale Karlspreis zu Aachen an Persönlichkeiten oder Gremien, die sich durch hervorragende Leistungen in politischer, wirtschaftlicher oder geistiger Beziehung für die Einheit Europas oder den Zusammenschluss seiner Staaten auszeichnen, verliehen.

§ 9 Zuständigkeiten des Direktoriums

2. Vornehmste Aufgabe des Direktoriums ist es, nach Möglichkeit alljährlich und unter Beachtung der Vorschriften des § 2 Abs. 2 dieser Satzung den Träger des Internationalen Karlspreises zu bestimmen. Die Bestimmung soll nach Möglichkeit einstimmig erfolgen. Nationale, rassische, konfessionelle oder parteipolitische Gesichtspunkte dürfen nicht ins Gewicht fallen.
Der Name des Preisträgers soll jeweils nach Annahme durch den Preisträger bekanntgegeben, die Verleihung des Preises jeweils am Feste Christi Himmelfahrt vollzogen werden, und zwar nach Möglichkeit in feierlicher Form und in Anwesenheit des Preisträgers.